Vom Heideflächenverein Münchener Norden e. V. liegt inzwischen die Betretungserlaubnis für die Fröttmaninger Heide vor. Der Grundeigentümer gestattet den im Bescheid der Oberen Naturschutzbehörde genannten Personen das Betreten des Geländes, übernimmt aber für die Begehungen keine Haftung. Wegen möglicher Kampfmittel im Boden ist das Graben untersagt – hierzu wäre eine extra Erlaubnis und die Begehung mit einem anerkannten Feuerwerker nötig. Aus diesem Grund wird von einer Untersuchung der unterirdisch fruktifizierenden Großpilze abgesehen.
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