Danke an die Höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Oberbayern für die Zusendung des Änderungsbescheids, mit dem "die naturschutzrechtliche Befreiung sowie die artenschutzrechtliche Ausnahme vom 01.03.2013 für die Entnahme von einzelnen Fruchtkörpern von Großpilzen zu Determinations- und Belegzwecken aus dem einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiet "Fröttmaninger Heide" und dessen Betretung" bis zum 09.05.2016 verlängert wird. Wir sind gespannt, welche Arten wir heuer nachweisen können, und hoffen auf seltene Rötlinge und Saftlinge im Sommer.
Darüber hinaus möchte ich mich für die unbürokratische Befreiung von der Berichtspflicht über die leider nur spärlich erfolgten Kartierungsaktivitäten im vergangenen Jahr im Gegenzug für die Übersendung der Fundliste meiner einzigen Exkursion im November 2013 bedanken. Wir hoffen, das Gelände dieses Jahr intensiver begehen zu können, sodass die Datenbasis für einen Bericht ausreicht.